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Nikotinersatztherapie
G-BA: Rezeptfreie Raucherentwöhnungsmittel sollen erstattet werden
Medikamentöse Raucherentwöhnungsmaßnahmen sollen im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme chronisch obstruktiver Atemwegserkrankungen (COPD) von den
In der Begründung des Beschlusses wird namentlich u .a. für die Nikotinersatztherapie (NET) die Erstverordnung und Erstattung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Die Initiative Raucherentwöhnung, eine Arbeitsgemeinschaft von Unternehmen im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), setzt sich seit mehr als drei Jahren für die Erstattung von NET-Präparaten durch die GKV ein. Sie hatte zwei umfassende wissenschaftliche Studien zum Nutzen und zur Kosteneffektivität der medikamentösen Raucherentwöhnung mit NET durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen waren in einer Reihe von Veranstaltungen u. a. mit Vertretern des G-BA und der Politik diskutiert und vielfach publiziert worden. Die durchgeführten Kosten-Nutzen-Analysen hatten gezeigt, dass die NET sowohl therapeutisch sinnvoll als auch kosteneffektiv ist und ihr Einsatz durch die reduzierten Gesundheitskosten für Raucher zu einer Gesamtentlastung des GKV-Systems führen kann.
Bei den jetzt zur Erstattung empfohlenen NET-Präparaten handelt es sich um rezeptfreie Arzneimittel, die im Rahmen des OTC-Erstattungsausschlusses von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen sind und zudem unter den Lifestyle-Ausschluss (beides § 34 Abs. 1 SGB V) fallen, wo Raucherentwöhnungsmaßnahmen insgesamt als nicht erstattungsfähig durch die GKV eingestuft werden. Trotz dieser entgegenstehenden Bestimmungen hat sich der G-BA nunmehr für die beschränkte Erstattungsmöglichkeit der Präparate (im o.g. Rahmen) ausgesprochen.
Der Beschluss des G-BA liegt nun bei dem die Rechtsaufsicht führenden Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten beanstanden kann.
Ob das Ministerium diese Möglichkeit wahrnehmen wird, dürfte auch davon abhängen, welche politischen Konstellationen sich in den nächsten Wochen ergeben. Es bleibt abzuwarten, wie im Rahmen der neuen politischen Mehrheitsverhältnisse und der Neubesetzungen im BMG der hier zur Rede stehende Präventionsgedanke und das Ziel einer möglichst effizienten Raucherentwöhnung einen adäquaten Stellenwert erhält.
Berlin - 21.10.2009, 17:26 Uhr