Bayern

Noch viele offene Fragen zur Impfstoff-Logistik

München - 22.10.2009, 17:55 Uhr


Im Gegensatz zu manch anderem Bundesland sind in Bayern einige wichtige Details bei der Impfstofflogistik, vor allem

Eine Apotheke kann Grippeimpfstoff nur mittels eines von der Bayerischen Landesapothekerkammer erhältlichen Bezugsscheins bestellen. Geordert werden kann nur eine Gebindegröße mit 500 (50 x 10) Impfstoffdosen – weniger geht nicht. Der Arzt wiederum kann von der Apotheke mindestens 10 Impfstoffdosen anfordern, da dies die kleinste Mengeneinheit Impfstoff ist. Impfstoff und Adjuvanzien werden in der Arztpraxis gemischt, sie sind danach 24 Stunden haltbar.

Laut Auskunft des Bayerischen Apothekerverbands muss die Apotheke den Impfstoff vom Großhandel zunächst kaufen. Der Arzt wiederum verordnet den Impfstoff mittels Sprechstundenbedarfsrezept (p.c.), wobei er als Kostenträger nicht die AOK Bayern, sondern „neue Influenza“ einträgt. Wer dann letztendlich diese Lieferung bezahlt, wird zurzeit noch geklärt.

Jede Apotheke kann mitmachen. Aber es bleibt dem einzelnen Apotheker selbst überlassen, ob er sich in die Impfstoff-Logistik einbinden will, es ist seine merkantile Entscheidung.

Ob der Apotheker für seine Leistung ein Honorar erhält wie beispielsweise 40 Cent in Baden-Württemberg oder 58 Cent in Hessen, steht ebenfalls noch in den Sternen ­– die Gespräche und Verhandlungen dazu laufen noch.


Peter Ditzel