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Gesetzliche Krankenkassen
Bundesrechnungshof beklagt zu hohe Vorstandsvergütungen
Der Bundesrechnungshof beklagt in den heute vorgestellten Bemerkungen zu seinen Prüfungsergebnissen zu hohe Vergütungen bei Krankenkassen-Chefs.
Mit seinen jährlichen Bemerkungen unterrichtet der Bundesrechnungshof, der die Finanzen des Bundes als externe Behörde kontrolliert, den Deutschen Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit über seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels stellte am 8. Dezember in Berlin die Bemerkungen 2009 vor.
Darin wird unter anderem moniert, dass die Vergütungen der hauptamtlichen Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen seit der organisatorischen Neuordnung der Krankenkassen im Jahre 1996 deutlich gestiegen seien. Nach den Empfehlungen der Sozialpartner sollten Vorstandsvorsitzende eine Vergütung von höchstens 130.000 Euro pro Jahr erhalten. 90 Prozent der Chefs großer Kassen erhielten jedoch mehr. Die höchste Vergütung eines Vorstandsmitgliedes hat 2008 fast 300.000 Euro betragen – zusätzliche Leistungen wie pauschale Aufwandsvergütungen, Mietersatz, Heimflüge, zinsgünstige Darlehen oder Ansprüche auf zusätzliche Altersversorgung nicht einmal einbezogen. Der Bundesrechnungshof fordert, für die Höhe der Vergütungen klare und verbindliche Maßstäbe zu entwickeln. Dabei sollten die Kassen verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vorstandsverträgen zur Genehmigung vorzulegen.
Außerdem stellte Engels das Gutachten „Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts“ vor. Es listet Mängel auf, deren Behebung nach Auffassung der Finanzkontrolleure zu erheblichen Mehreinnahmen und zu umfänglichen Einsparungen führen kann. Ein Unterpunkt ist hier die Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Krankenkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich verpflichtet seien, bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (z. B. bei Abrechnungsbetrug, Verwendung gefälschter Rezepte oder Missbrauch von Krankenkassenkarten durch Unberechtigte) zusammenzuwirken. Die Kooperation der beteiligten Stellen sei jedoch mangelhaft, ihre Berichte nicht immer hinreichend aussagekräftig. Gefordert wird daher eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen. Sinnvoll sei es etwa, über den GKV-Spitzenverband auf die Einrichtung kassenartübergreifender Prüfgruppen hinzuwirken. Die Berichte über Fehlverhalten sollten zudem standardisiert werden, um ihre Auswertung zu erleichtern.
Berlin - 08.12.2009, 13:31 Uhr