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OLG Stuttgart
Vitalsana-Gutscheine unzulässig
Der Schlecker-Versandapotheke Vitalsana ist es künftig verboten, 3-Euro-Gutscheine für rezeptpflichtige Arzneimittel an ihre Kunden auszugeben oder einzulösen. Dies entschied am 10. Dezember das Oberlandesgericht Stuttgart.
Die Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, LAV, Ina Hofferberth, begrüßte die Entscheidung: „Das jetzt gesprochene Urteil des OLG Stuttgart deckt endlich die Ungleichbehandlung zwischen ausländischen Versandapotheken und niedergelassenen Apotheken auf – und ebnet den Weg für gleiche Voraussetzungen innerhalb der verschiedenen Versorgungswege“. Hofferberth betonte, dass es nicht darum gehe, den Verbraucher um seine Gutscheine zu bringen. „Unser Anliegen als Interessenvertretung der niedergelassenen Apothekerinnen und Apotheker muss es aber sein, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter zu schaffen.“ Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Revision ist zugelassen.
Im April wird sich der Bundesgerichtshof grundsätzlich mit Apotheken-Boni befassen. Dort wurden insgesamt sechs Verfahren gebündelt, die sich damit auseinandersetzen, ob Apotheken einen Bonus auf die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneien gewähren dürfen oder nicht.
Stuttgart - 11.12.2009, 22:36 Uhr