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A/H1N1-Impfstoffbestellung
Bezugsberechtigung in Bayern nicht mehr notwendig
In Bayern können Apotheken ab sofort ohne Bezugsberechtigung den A/H1N1-Impfstoff Pandemrix sowie den nichtadjuvantierten Spaltimpfstoff CSL H1N1 Pandemic Influenza Vaccine für Schwangere bestellen.
Für die Impfstoffversorgung mit dem Pandemieimpfstoff Pandemrix hatte Bayern ein System der Bezugsberechtigungen eingeführt. Die Apotheker erhielten dazu von der Bayerischen Landesapothekerkammer eine Bezugsberechtigung zur einmaligen Bestellung einer 500er Packung Pandemrix. Ab sofort, Stichtag 14. Dezember 2009, ist eine Bezugsberechtigung nicht mehr notwendig. Das gilt auch für den nichtadjuvantierten Spaltimpfstoff für Schwangere, den die Firma CSL-Biotherapies unter dem Namen CSL H1N1 Pandemic Influenza Vaccine zur Verfügung stellt.
Von diesem Impfstoff erhält der Freistaat Bayern 22 900 Impfdosen in Form von unkonservierten Einmalfertigspritzen. Wie die Landespothekerkammer Bayern auf Anfrage von DAZ.online mitteilte, erfolgt die Verteilung über den Regelbetrieb (Hersteller - Großhandel - Apotheken - Ärzte). Berechtigt zur Verschreibung des Impfstoffs sind ausschließlich Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Grundsätzlich ist jede öffentliche Apotheke zur Impfstoffabgabe für Schwangere berechtigt. Sobald dem Apotheker die Individualverschreibung (Name der Schwangeren muss auf dem Rezept vermerkt sein) eines Frauenarztes vorliegt, kann er den Impfstoff beim Großhandel bestellen. Die Bestellung sollte möglichst gebündelt erfolgen und ist auf maximal 10 Impfdosen pro Tag und Apotheke limitiert.
Stuttgart - 14.12.2009, 12:02 Uhr