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AMK-Warnung
Lysthenon 1% und 2% falsch deklariert
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker warnt vor einer falschen Deklaration von Lysthenon 1% und 2%
In der kombinierten Fach- und Gebrauchsinformation ist angegeben: „1 Ampulle zu 2 ml enthält 55 mg (1%) bzw. 110 mg (2%) Suxamethoniumchlorid x 2 H2O“. Korrekt muss diese Angabe lauten: „1 Ampulle zu 5 ml enthält 55 mg (bzw. 110 mg) Suxamethoniumchlorid x 2 H2O“. Das Muskelrelaxans wird unterdosiert, wenn die Dosis nach der fehlerhaften Angabe ermittelt wird. Betroffen sind die Chargen 10494551, 10495116, 10502598, 10502601, 10502602, 10513657, 10513659, 10521512 und 10521515.
Lysthenon 1 % und 2 % wird vorübergehend nicht ausgeliefert.
Die Beschriftungen der Ampullen und Faltschachteln sind korrekt, ebenso die über den Fachinfo-Service (www.fachinfo.de) zugänglichen kombinierten Fach- und Gebrauchsinformationen. Vorhandene Ware kann unter Beachtung der korrekten Dosierung weiter verwendet werden. Ein Umtausch gegen korrekt deklarierte Ware ist ab Februar 2010 vorgesehen. Lysthenon 5% Injektionslösung ist nicht betroffen.
Rückfragen können unter der Telefonnummer 0800/2 95 - 66 66 an die Nycomed Deutschland GmbH gerichtet werden.
Stuttgart - 23.12.2009, 13:14 Uhr