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Fremd- und Mehrbesitzverbot
IfH kritisiert Sachverständigenrat
Aus Sicht des Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland würden Apothekenketten den Wettbewerb im Arzneimittelmarkt stimulieren und
Die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes würde nach Ansicht des Sachverständigenrates den Wettbewerb auf der Apothekenebene beleben und so zur Senkung der Arzneimittelausgaben beitragen. Als Beleg führen die Sachverständigen die Ergebnisse der Deregulierung des Marktes für Telekommunikation an. Nach Auffassung des IfH ist dies eine nicht hinreichende Begründung. So agieren die Apotheken in Deutschland auf einem polypolistischen Markt, auf dem viele Anbieter auf viele Nachfrager treffen, während der Markt für Telekommunikation vor seiner Deregulierung monopolistisch war. Folglich ließen sich die Effizienzsteigerungen durch den Übergang vom monopolistischen zum oligopolistischen Telekommunikationsmarkt nicht eins zu eins auf die Apotheken zu übertragen.
Der Sachverständigenrat unterstellt weiter, dass mehr Wettbewerb bei Apotheken per se zu Effizienzsteigerungen bzw. niedrigeren Preisen führt. Dem hält das IfH entgegen, dass sich die aus anderen Branchen bekannten Kostensenkungs- und Marketingkonzepte nicht uneingeschränkt auf den Apothekenmarkt übertragen lassen. So scheidet z. B. eine kostensparende Begrenzung des Sortiments auf Schnelldreher aufgrund des Kontrahierungszwangs aus. Zudem lassen sich bei Arzneimitteln Umsätze in der Regel nicht marketingpolitisch steuern. Vielmehr hängen diese vom Standort einer Apotheke und der dortigen Verschreiber-, Bevölkerungs- und Wettbewerbssituation ab.
Abgesehen von wettbewerblichen Aspekten wird oftmals unterstellt, dass Kettenapotheken generell Effizienzvorteile gegenüber einzelbetriebenen, inhabergeführten Apotheken aufweisen. Das IfH hat dies für die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bildung von Apothekenketten kaum zu Einsparungen führen würde. So lassen sich beispielsweise beim Personaleinsatz nur geringfügige Einsparpotenziale identifizieren. Ob als Einzelbetrieb oder als Kettenapotheke: Die Apotheke würde ihre Funktion als pharmazeutisches Fachgeschäft in Frage stellen, wenn sie beim Personal sparen würde. Auch bei den administrativen Back-Office-Vorgängen wäre kaum mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen, da sich der Warenfluss in einer inhabergeführten Apotheke nicht signifikant von dem in einer Filialapotheke unterscheidet. Lediglich bei der Warenbeschaffung erscheinen größere Einsparungen möglich.
Köln - 11.01.2010, 12:39 Uhr