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Arzneimittelmissbrauch
Haben sächsische Apotheken Kundendaten an die Polizei geliefert?
Sachsens Apotheker sollen ihre Patienten bespitzelt und Käufer bestimmter Arzneimittel ans Landeskriminalamt (LKA) gemeldet haben. Dies berichtet die sächsische Regionalausgabe
Wie der Präsident der Sächsischen Landesapotheker, Friedemann Schmidt, gegenüber DAZ.online erklärte, sei der Kammeraufruf zu mehr Achtsamkeit bei solchen Käufen nie so gedacht gewesen, dass die Apotheken dem LKA Kundennamen mitteilen. Es sollte mit dem Kammeraufruf lediglich Bewusstsein für die Problematik geschaffen werden, dass die Kollegenschaft bei größeren Bestellungen dieser Produkte besonders aufpasst und im Zweifelsfall nichts mehr abgibt.
Wenn ein Kunde zwischen 10 oder sogar 150 Packungen Reactine Duo verlangt, liege die Vermutung nahe, dass es kein „Patient“ ist, sondern diese Person möglicherweise damit handelt oder für andere Zwecke missbraucht. In diesem Fall könne es strittig sein, ob die Schweigepflicht hier noch greift.
Das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) und die Sächsische Landesapothekerkammer veröffentlichen hierzu eine Pressemitteilung. Darin wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Tätergruppierungen Präparate wie Rhinopront kombi und Reactine Duo kauften, um daraus den Wirkstoff Pseudoephedrin zu gewinnen. Dieser Wirkstoff könne zur Herstellung die Designerdroge Crystal dienen. Die Sächsische Landesapothekerkammer habe ihre Mitglieder über dieses Phänomen bereits im April informiert und gebeten „ausschließlich zeitliche und mengenmäßige Angaben zu auffälligen Kaufvorgängen – und eben keine Angaben zu Kundendaten – an das Sächsische Landeskriminalamt zu übermitteln“. Beim LKA Sachsen seien daraufhin 69 Hinweise aus Apotheken eingegangen, die ausgewertet worden seien. Es seien aufgrund dieser Hinweise jedoch keine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. „Unabhängig davon, so heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung weiter, „wurden im Zeitraum 1. 1. 2009 bis 30. 11. 2009 durch die sächsische Polizei 46 Ermittlungsverfahren geführt, welche die Herstellung Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form zum Ermittlungsgegenstand haben.“
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ (DAZ 3 vom 21. Januar 2009).
Zum Thema Schweigepflicht veröffentlichte die DAZ in ihrer Ausgabe Nr. 5 vom 28. Januar 2008 einen Beitrag. Diesen Beitrag finden DAZ-Abonnenten hier.
Leipzig - 18.01.2010, 18:13 Uhr