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BPI zur Arzneimittelpreisbildung
Krankenkassen an Preisbildung patentgeschützter Arzneimittel beteiligen
Der BPI schlägt vor, dass die Arzneimittelhersteller künftig die Preise neuer patentgeschützter Arzneimittel mit den einzelnen Krankenkassen aushandeln. Damit will er einer staatlich verordneten Preisbegrenzung zuvorkommen.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) schlägt vor, dass die Arzneimittelhersteller künftig die Preise neuer patentgeschützter Arzneimittel mit den einzelnen Krankenkassen aushandeln. „Wir können uns der Verantwortung für die Arzneimittelausgaben der Kassen nicht entziehen“, sagte der BPI-Vorstandsvorsitzende Bernd Wegener am 21. Januar gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Um zu verhindern, dass die Regierung oder ein von ihr bestimmtes Gremium den Herstellern die Preise für neue Produkte vorschreibt, hat der BPI vorgeschlagen, dass die Hersteller direkt mit den Kassen über die Preise verhandeln.
Weiterhin sieht der Vorschlag vor: Wenn zu einem bestimmten Präparat so viele Preisverträge abgeschlossen sind, dass 30% der Versicherten davon betroffen sind, soll dieses Präparat allen anderen Krankenkassen zum Durchschnittspreis der bisher ausgehandelten Preise angeboten werden. Nur wenn die Preisverträge fünf Jahre nach Markteinführung des neuen Präparates noch nicht für 30% der Versicherten gelten, soll der Preis für ganz Deutschland zentral ausgehandelt werden, gegebenenfalls unter Beteiligung der Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft.
Weiterhin hat Wegener gegenüber der FAZ geäußert, er wolle mit den Krankenkassen eine laufende Analyse und Bewertung des Nutzens der neuen Arzneimittel vereinbaren. Die Hersteller sollten alle verfügbaren Daten zum medizinischen Nutzen und eine Prognose über die Auswirkungen auf die Kostenträger veröffentlichen.
Andererseits legt der BPI Wert darauf, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihr Leistungsniveau aufrechterhalten und die Kosten für die Verordnung zugelassener Arzneimittel wie bisher erstatten. Zudem solle jeder Hersteller grundsätzlich das Recht behalten, den Abgabepreise für ein Präparat selbst festzusetzen.
Quelle: FAZ, 22. Januar 2010
Berlin - 22.01.2010, 15:52 Uhr