Arzneimittelversorgung

Bahr für Mehrkostenregelung bei Rabattarzneien

Berlin - 28.01.2010, 15:13 Uhr


Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr kann sich vorstellen, eine Mehrkostenregelung einzuführen, die es Patienten ermöglicht, ihr gewohntes Arzneimittel beizubehalten, wenn ihre Kasse einen anderweitigen Rabattvertrag über den Wirkstoff geschlossen hat.

„Wieso sollen Patienten nicht die Möglichkeit haben, die Mehrkosten selbst zu zahlen?“, gab er anlässlich einer Veranstaltung des Branchen Verbandes Pro Generika zum Thema Rabattverträge zu bedenken. Derzeit werde im Bundesgesundheitsministerium (BMG) diskutiert, ob eine solche Regelung die Akzeptanz der Rabattverträge erhöhen könnte.

Bahr versicherte, im Ministerium sehe man die Probleme, die Rabattverträge mit sich bringen: von der Gefährdung der Patienten-Compliance über die Schwierigkeiten des Pharmamittelstandes bis hin zur Mehrbelastung in den Apotheken. „Wir werden alle aufgeworfenen Fragen diskutieren und eine angemessene Lösung finden“. Bei Pro Generika hätte man gerne gehört, dass die ungeliebten Verträge abgeschafft werden. Doch so weit will Bahr nicht gehen: Dies sei „nicht Beschlusslage“ in der Koalition. Der Staatssekretär sicherte lediglich zu, dass das Kartell- und Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommen soll. „Eine mittelstandsfreundliche Lösung liegt uns am Herzen“, so Bahr.

Vorhaltungen, die neue Führung im BMG komme zu langsam in die Gänge, weil sie noch keinen Gesetzentwurf zur Kostendämpfung vorgelegt habe, wies Bahr zurück. Er erinnerte an die letzte Legislaturperiode, die mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) als Vorschaltgesetz begann. Dieses wurde jedoch bereits von der großen Gesundheitsreform überholt, ehe es richtig Wirkung zeigen konnte. Die neue Regierung setze andere Schwerpunkte so Bahr. Sie wolle die Arzneimittelversorgung im Zusammenhang mit der Finanzierung regeln. „Ein kurzfristiges Spargesetz wird es nicht geben“. Und so ist man im BMG derzeit vor allem damit beschäftigt, alle bestehenden Regelungen auf den Prüfstand zu stellen – Deregulierung ist das Gebot der Stunde. Allerdings wolle man sich keine einzelnen Instrumente vorknöpfen, sondern sie „offen“ in ihrer Gesamtheit prüfen.  


Kirsten Sucker-Sket