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Patentstreit um Umckaloabo®
„Die Hürde ist die Arzneimittelzulassung!“
Nach Auskunft der Firma Spitzner Arzneimittel zeigten sich viele Apotheker irritiert über den Widerruf des Patents für Umckaloabo®. Was bedeutet er für das umsatzstarke Phytopharmakon?
Der von der Firma Dr. Willmar Schwabe hergestellte Pelargonium-sidoides-Extrakt, enthalten in dem umsatzstarken Fertigarzneimittel Umckaloabo®, sorgte in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen. Nach zweitägiger Verhandlung hatte das Europäische Patentamt am 26. Januar 2010 ein im Jahr 2007 erteiltes Patent auf das Herstellungsverfahren widerrufen. Vorläufig, wie die Firma Schwabe betont. Denn Schwabe plant, gegen den Widerruf Beschwerde einzulegen.
Geklagt hatten unter anderen das „African Center for Biosafety“ und die „Erklärung von Bern“, unterstützt vom Evangelischen Entwicklungsdienst, Bonn. Sie sehen in dem Patent vor allem einen Verstoß gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen für biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD-Konvention). Ihre Vorwürfe wiegen schwer. Es werde traditionelles Wissen der Südafrikaner genutzt, ohne dass ihre vorherige informierte Zustimmung und eine Vereinbarung über eine angemessene Gewinnbeteiligung vorgelegen habe. Vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) wurde der Widerruf daher als Erfolg im Kampf gegen die Biopiraterie gefeiert, Schwabe fühlt sich dagegen gerade von diesem sehr belastenden Vorwurf freigesprochen.
In der legen Michael Frein vom EED, Dr. Ullrich Traugott, Spitzner Arzneimittel, und die Dr. Frank Waimer, Dr. Willmar Schwabe, ihre Positionen dar und versuchen zu erklären, warum sie zu so unterschiedlichen Interpretationen kommen.
Im Streit um das Patent hoffen Schwabe und Spitzner auf einen positiven Ausgang im Beschwerdeverfahren. Selbst bei einem endgültigen Widerruf sehen sie Konkurrenzpräparate so schnell nicht auf dem Markt. Denn die Hürde für die Konkurrenz sei nicht das Patent, sondern die Zulassung als Arzneimittel.
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Stuttgart - 04.02.2010, 11:00 Uhr