Patentgeschützte Arzneimittel

Preisverhandlung versus Kosten-Nutzen-Bewertung

Berlin - 23.02.2010, 13:52 Uhr


Die Vorschläge aus der pharmazeutischen Industrie, in Preisverhandlungen für innovative Arzneimittel einzusteigen, treffen bei den Krankenkassen durchaus auf Zuspruch

Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) wollen eine Kosten-Nutzen-Bewertung erst dann starten, wenn Hersteller und Krankenkassen es binnen zwei Jahren nicht geschafft haben, die Hälfte des Marktvolumens eines patentgeschützten Arzneimittels unter Vertrag zu bringen. Der Barmer GEK-Vize-Chef Dr. Rolf-Ulrich Schlenker hält ein solches Vorgehen für "fahrlässig". Es sei zwar ein "Fortschritt", dass mehrere Pharmaverbände die Bereitschaft zeigten, vor der Einführung von neuen Arzneimitteln über deren Preise zu verhandeln. Jeder direkten Preisverhandlung mit Krankenkassen müsse aber eine objektive Kosten-Nutzen-Bewertung vorausgehen. Schlenker: "Bevor wir mit Pharmaunternehmen über Preise und Mengenrabatte bei patentgeschützten Arzneimitteln sprechen, muss das Votum unabhängiger Experten zur Kosten-Nutzen-Bewertung auf dem Tisch liegen. Das nenne ich dann eine gute Verhandlungsgrundlage." Die Bewertung könne im Zusammenspiel des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgen. Genau das lehnen die Hersteller allerdings ab – nicht zuletzt mit dem Hinweis auf die zeitlichen Verzögerungen, die ein solches Vorgehen mit sich brächte.

Schlenker machte zugleich deutlich, dass die Kassen auch auf kurzfristige Einsparungen im Arzneimittelsektor setzen. Die diesbezüglichen Vorschläge sind bekannt: Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Erhöhung des Herstellerrabatts plus Preismoratorium, die Reduzierung der Großhandelsmarge und die "Fortschreibung des Großkundenrabatts" der Apotheker.


Kirsten Sucker-Sket