Arzneimittelausgaben

Rösler setzt auf Preisverhandlungen

Berlin - 08.03.2010, 14:49 Uhr


Mit einen Mix aus Preisverhandlungen und Kosten-Nutzen-Bewertungen will Gesundheitsminister Philipp Rösler das Ausgabenwachstum bei Arzneimittel unter Kontrolle bringen. Im Gegenzug sollen bisherige Steuerungsinstrumente entfallen - so etwa die von Apotheken kritisierte Importregelung.

Als kurzfristige Maßnahmen schließt Rösler Zwangsrabatte und ein Preismoratorium nicht aus: „Unabhängig von langfristigen Maßnahmen bleiben kurzfristige Maßnahmen wie Zwangsrabatte und Preismoratorium in der Diskussion“, heißt es im Konzept. Nähere Ausführung über die Rahmenbedingungen solcher Zwangsmaßnahmen gibt es aber nicht.

Grundsätzlich soll der freie Marktzugang für neue Arzneimittel erhalten blieben. „Die Unternehmen können nach der Markteinführung ihr Produkt zum geforderten Preis vermarkten“, heißt es in Röslers Konzept. „Kurzfristig“ nach der Markteinführung soll jedoch eine Nutzenbewertung auf der Grundlage der vom Unternehmen einzureichenden Daten erfolgen. Es soll festgestellt werden, für welche Patienten und Erkrankungen ein Zusatznutzen entsteht und ob das neue Arzneimittel ein „Solist“ ist oder im Wettbewerb mit ähnlichen Arzneimitteln steht.

Für sogenannte Solisten soll es zwischen jeder Krankenkasse und dem pharmazeutischen Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Erstattungsvereinbarung geben. Diese Vereinbarung soll Kosten-Nutzenbewertungen und Richtgrößenprüfungen überflüssig machen. Kommt es nach einem Jahr nicht zu einer Einigung zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, „beginnt eine Kosten-Nutzen-Analyse durch das IQWIG, an dessen Ende eine Höchstpreisfestsetzung steht“, heißt es in Röslers dreiseitigem Entwurf.

Für neue Arzneimittel, die im Wettbewerb mit anderen innovativen Produkten stehen, soll es Ausschreibungen der Krankenkassen geben. Diese wiederum sollen zu Erstattungsverträgen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen führen. Nimmt kein Unternehmen an der Ausschreibung teil, gilt das Verfahren wie für „Solisten“.

Das derzeitige Festbetragssystem für Arzneimittel soll erhalten bleiben. Bei der jährlichen Anpassung der Festbetragshöhe sollen jedoch die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen berücksichtigt werden. Dadurch soll eine Preisspirale nach unten (Kellertreppeneffekt) vermieden werden. Wie Rösler dies im Detail regeln will, bleibt im Konzept allerdings offen.

Die Rabattverträge sollen zum Schutz mittlerer und kleinerer Generikahersteller weiterentwickelt werden. Auch hier bleibt in Röslers Papier offen, wie „Oligopolisierung“ vermieden und sichergestellt werden soll, „dass genügend Anbieter im Markt bleiben“.

Unter Punkt 4. Deregulierung heißt es in Röslers Konzept nur: „In Abhängigkeit von der Umsetzung der obigen Vorschläge können andere Instrumente entfallen oder vereinfacht werden: Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Bonus-Malus-Regelung, Importarzneimittel.“


Lothar Klein