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Reform des Arzneimittelmarktes
FDP und Union sind sich über Eckpunkte einig
Gesundheitsminister Philipp Rösler hat heute seine mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmten „Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittelversorgung“ vorgestellt. Vor allem für Hersteller neuer Arzneimittel werden neue Zeiten anbrechen.
Die Rabattverträge sollen nach dem Eckpunktepapier weiterentwickelt werden. „Die Vertragsbedingungen werden verstetigt“, heißt es – gemeint sind damit etwa die Laufzeiten der Verträge. Zudem sollen nur noch die Zivilgerichte für das Vergabeverfahren zuständig sein. Zum Erhalt des Wettbewerbs sollen „flankierende Regelungen“ getroffen werden – so will man Oligopole verhindern. Um dem Vorwurf entgegenzutreten, die Rabattverträge gefährdeten die Patienten-Compliance, soll eine Mehrkostenregelung eingeführt werden. In deren Rahmen soll eine Kostenerstattung für die Versicherten möglich sein – wie dies im Detail aussehen kann, ist jedoch noch offen.
Für die Apotheken von Belang ist zudem die geplante Umstellung der Großhandelsvergütung: Künftig soll sie aus einem Fixzuschlag und einen kleinen prozentualen Zuschlag bestehen. „Dabei werden die Funktionsrabatte an Apotheken berücksichtigt“ heißt es in den Eckpunkten. Das Einsparvolumen dieser Maßnahme ist allerdings noch nicht beziffert. Beträge von mehreren 100 Millionen Euro, wie sie derzeit kolportiert werden, hält man im Bundesgesundheitsministerium nicht zwingend für realistisch. Seit der 15. AMG-Novelle liegen Vorschläge für die Umstellung auf dem Tisch – in welcher Weise die christlich-liberale Koalition die Umstellung nun in die Wege leiten wird, ist noch offen. Ebenfalls in den Eckpunkten enthalten, aber in den Details noch unklar, ist die Bekräftigung, dass man die Pick-up-Stellen für Arzneimittel unterbinden will.
Einschneidende Änderungen wird es vor allem im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel geben. „Erstmals können Pharmaunternehmen ihre Preise nicht mehr einseitig bestimmen“, erklärte Rösler. Eine vorübergehende Ausnahme gibt es aber doch: Im ersten Jahr der Markteinführung können die Unternehmen weiterhin den Preis selbst bestimmen. Sie müssen aber auch zum Zeitpunkt der Markteinführung ein Dossier zu Kosten und Nutzen einreichen. Auf dessen Grundlage soll sodann der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen - sie soll in der Regel spätestens drei Monate nach der Zulassung vorliegen. Dann wird entschieden, ob es sich um einen Solisten handelt oder nicht. Im ersten Fall sind GKV-Spitzenverband und Hersteller aufgerufen, innerhalb eines Jahres nach Zulassung einen Rabatt auszuhandeln – der Listenpreis, d.h. der Referenzpreis auch für andere Länder, bleibt damit erhalten. Kommt es zu keiner Einigung, kommt eine Schiedsstelle zum Einsatz, die innerhalb von drei Monaten den Rabatt festsetzen soll. Alternativ können nach dem Schiedsspruch beide Seiten eine Kosten-Nutzen-Bewertung verlangen. Nicht-Solisten werden hingegen automatisch einer Festbetragsgruppe zugeordnet.
In Kraft treten sollen die geplanten Strukturänderungen möglichst als Gesamtpaket zum 1. Januar 2011. Die kurzfristig wirksamen Maßnahmen – vorgesehen ist ein um 10 Prozent erhöhter Herstellerrabatt auf Arzneimittel ohne Festbetrag (angenommenes Einsparvolumen: 1,15 Mrd. Euro jährlich) und ein Preismoratorium (Preisbasis: 1. August 2009) bis Ende 2013 (Einsparung: 300 Mio. Euro ) könnten gegebenenfalls auch schon früher starten. „Jeder Monat, den wir gewinnen, spart den Kassen zwischen 100 und 120 Millionen Euro“, so Rösler.
Berlin - 26.03.2010, 14:02 Uhr