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Arzneimittel-Sparpaket
BAH: Kein erhöhter Zwangsabschlag für OTC
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) setzt sich bei Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler dafür ein, rezeptfreie Arzneimittel von dem geplanten erhöhten Zwangsrabatt auszunehmen.
Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihrer Eckpunkte zur Arzneimittelpreisfindung unter anderem beschlossen, zum 1. August 2010 den Zwangsabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von derzeit 6 auf 16 Prozent anzuheben. Im Auge hat sie dabei teure neue Medikamente, die vor allem für den Kostenzuwachs im Arzneimittelbereich verantwortlich sind. Aber auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen keinem Festbetrag.
Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann hat sich nun in einem Brief an Rösler sowie die gesundheitspolitischen Spitzenpolitiker der Koalitionsfraktionen gewandt. Darin betont er, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von dem erhöhten Rabatt auszunehmen sind. Dies sei auch deswegen konsequent, weil es im rezeptfreien und besonders wettbewerbsintensiven Arzneimittelmarkt keine „kostenintensive Spezialpräparate“ gebe. Das zeige sich vor allem auch darin, dass ausweislich des GKV-Arzneimittelindex der Preisindex für rezeptfreie GKV-Arzneimittel von Januar 2008 (Preisindex = 100) bis Februar 2010 auf lediglich 102,8 gestiegen sei, während im gleichen Zeitraum der gesamte Nichtfestbetragsmarkt auf 106,2 angewachsen wäre. Die Preisdynamik des rezeptfreien Marktes bleibe damit um mehr als die Hälfte hinter dem Preiszuwachs im Nichtfestbetragsmarkt zurück.
Hoffmann erklärt in dem Schreiben weiterhin, dass rezeptfreie Arzneimittel durch einen erhöhten Zwangsabschlag doppelt betroffen wären: Nämlich durch ihre grundsätzliche Herausnahme aus der GKV-Leistungspflicht und dann, wenn ein rezeptfreies Arzneimittel ausnahmsweise zu Lasten der GKV abgegeben werde, durch den erhöhten Zwangsabschlag. Ein erhöhter Rabatt für rezeptfreie Arzneimittel wäre deshalb nicht verhältnismäßig, sondern ein Verstoß gegen das Übermaßverbot, so Hoffmann.
Überdies würde der erhöhte Zwangsabschlag für OTC die Wertung des Gesetzgebers konterkarieren, der rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich der Selbstmedikation zuordnet und sie deshalb wegen ihrer „im unteren Preisbereich“ angesiedelten Preise aus der Leistungspflicht der GKV ausnimmt.
Berlin - 08.04.2010, 11:16 Uhr