Erhöhter Zwangsrabatt

CDU-Wirtschaftsrat: 16-prozentigen Rabatt befristeten

Berlin - 19.04.2010, 10:54 Uhr


Der CDU-Wirtschaftsrat will die von Gesundheitsminister Philipp Rösler geplante Erhöhung des Herstellerabschlages auf neue Arzneimittel von sechs auf 16 Prozent zeitlich befristen. Die

„Eine möglichst enge Befristung muss gesetzlich geregelt werden“, erklärte Lauk. Im Gespräch sind laut „Handelsblatt“ fünf Jahre. Ebenso gehört nach Auffassung des Wirtschaftsrats ins Gesetzbuch, dass zu einem möglichst nahen Zeitpunkt die Preisverhandlungen zwischen Pharmaindustrie und Versicherungen aufgenommen werden müssen.

Insgesamt hat Lauk jedoch ein gewisses Verständnis für die geplante Sparmaßnahme. Auch wenn Zwangsrabatte keine marktwirtschaftlichen Instrumente seien, würden sie dennoch seit fünf Jahren angewendet. „Das sollten die heute lautstarken Kritiker nicht unterschlagen", sagte Lauk. Er verwies darauf, dass Deutschland das einzige Land in Europa sei, in dem die Industrie die Preise für neue Produkte frei festlegen könne. So entstehe die „unsinnige Situation“, dass das gleiche Produkt einer deutschen Firma in der Heimat weitaus teurer ist als im Ausland. Sein Beispiel betrifft allerdings ein Präparat des Schweizer Konzerns Novartis: Das Krebsmittel Glivec koste in Deutschland 2700 Euro, in Großbritannien umgerechnet 1800 Euro.

Der Wirtschaftsrat weist überdies darauf hin, dass die Arzneimittelausgaben neben den beiden anderen großen GKV-Ausgabenblöcken – ambulante ärztliche Behandlungen und Krankenhaus – am geringsten angestiegen seien. Kostentreiber dabei seien aber genau die von Gesundheitsminister Rösler ins Visier genommenen neuen, patentgeschützten Arzneimittel. Der Wirtschaftsrat hat eine eigene Expertenkommission zur Gesundheitspolitik eingesetzt, die ihre Ergebnisse Mitte Mai präsentieren soll.

Das Arzneimittelsparpaket der Bundesregierung sieht vor, dass die Hersteller nicht festbetragsgeregelter Arzneimittel bereits ab August einen Rabatt von 16 Prozent an die gesetzlichen Kassen leisten müssen. Die Preise sollen bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Der Zwangsrabatt soll durch eine vertragliche Rabattvereinbarung in mindestens gleicher Höhe abgelöst werden können. Den forschenden Unternehmen laufen die Pläne zuwider – sie halten den geplanten Schnellschuss des Gesundheitsministers gar für verfassungsrechtlich bedenklich.


Kirsten Sucker-Sket