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Arzneimittel
Preisstopp zum 1. August – Aber noch keine Neuregelung für Großhandelsrabatt
Mit zwei Anträgen zum Preismoratorium und zum von sechs auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt auf Arzneimittel ohne Festbetrag treibt die schwarz-gelbe Koalition in dieser Woche die
Dazu werden in der Sitzung des Gesundheitsausschusses an diesem Mittwoch beide Gesetzesvorhaben im so genannten Omnibusverfahren an die laufende GKV-Änderungsgesetzgebung angehängt. Zuvor müssen die Anträge aber noch von den Arbeitsgemeinschaften Gesundheit der Fraktionen von CDU/CSU und FDP am Dienstag beschlossen werden. In der Union gibt es Widerstand vom Wirtschaftsflügel gegen beide staatlichen Zwangseingriffe in die freie Preisbildung.
Noch nicht verständigen konnten sich Union und FDP hingegen auf die Neuregelung des Großhandelszuschlages und die beabsichtigte Verbesserung der Regeln zur Zytostatikaversorgung. Im im März vorgestellten Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) gehören beide Maßnahmen ebenfalls zu den unter Punkt 8 aufgeführten kurzfristig wirksamen Entlastungen.
Der Großhandelszuschlag soll nach dem Willen der Regierungskoalition auf einen preisunabhängigen Fixzuschlag und einen prozentualen Zuschlag umgestellt werden. Damit sollen die Funktionsrabatte an die Apotheken abgeschöpft werden. Bis jetzt konnten sich Bundesgesundheitsministerium, Union und FDP aber noch nicht auf die Details verständigen. „Das lässt noch auf sich warten, weil die Materie komplizierter ist“, heißt es dazu in Koalitionskreisen.
Die jetzt vorliegenden Anträge zum Preisstopp und zum erhöhten Herstellerrabatt sollen nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums noch in diesem Jahr die gesetzlichen Krankenkassen um eine halbe Milliarde Euro entlasten. Der Preisstopp ist bis Ende 2013 befristet und soll insgesamt etwa vier Milliarden Euro bei den Arzneimittelausgaben einsparen.
Als zweite Maßnahme soll zum 1. August der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von bislang sechs Prozent auf 16 Prozent steigen. Generika sollen von der Erhöhung ausgeschlossen werden. "Hierdurch wird die Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung vermindert, die auch durch einen eingeschränkten Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bedingt ist", heißt es dazu in der Begründung.
Berlin - 19.04.2010, 11:05 Uhr