Pick-up-Verbot

Rechtswissenschaftler Dierks: Verstoß gegen das Grundgesetz

Berlin - 07.05.2010, 12:54 Uhr


Das von der Bundesregierung geplante Verbot von Pick-up-Stellen für Arzneimittel hält der Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Christian Dierks für nicht durchsetzbar: „Um Pick-up-Stellen zu verbieten, müsste man den Versandhandel verbieten“.

Er könne nicht erkennen, welches Rechtsgut durch Pick-up-Stellen verletzt würde, sagte Dierks: „Da können Sie lange suchen. Ich habe keinen Zweifel, ein Verbot wäre nicht verfassungsgemäß.“ Probleme sieht der Fachanwalt bei einem Pick-up-Verbot zudem mit dem EU-Recht. Die EU-Kommission würde das sehr kritisch sehen und sehr kritische Nachfragen stellen. Dierks schloss ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung nicht aus.

Wenig Spielraum sieht der in der Gesundheitsszene umtriebige Jurist zudem für eine Beschränkung von Pick-up-Stellen: „Der Qualitätsmaßstab für Pick-up-Stellen müsste die Lieferung von Arzneimittel durch Apotheken an die Wohnadresse des Kunden sein.“

In den Regierungsfraktionen hält man dennoch an dem bereits im Koalitionsvertrag versprochenen Verbot fest. Der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich betonte auf der BVDVA-Veranstaltung, dass man den Fremdbesitz bei Apotheken klar ablehne und auch „nicht durch die Hintertür“ – über Pick-up-Stellen – zulassen wolle. „Wir gestalten das sinnvoll“, sagte Hennrich.  


Lothar Klein/Kirsten Sucker-Sket