Fehlverhalten im Gesundheitswesen

AOK Bayern fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaft

Berlin - 20.05.2010, 11:50 Uhr


Um die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen effizienter zu machen, fordert die AOK Bayern, eine bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft für

Auch hinsichtlich der Datenlage gibt es nach Vorstellungen des Unternehmens Optimierungspotenzial. So könnten Regelungen im Datenschutz zu sehr aufwendigen und langwierigen Datenrecherchen führen, obwohl alle technischen Voraussetzungen für schnelle Aufklärung gegeben seien. Für begründete Verdachtsfälle fordert die AOK Sonderregelungen.

Der AOK Bayern zufolge wird Fehlverhalten im Gesundheitswesen immer häufiger aufgedeckt: Hatte die Unternehmenseinheit zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Zeitraum 2006/07 noch 362 Anzeigen verzeichnet, sind es nach dem Tätigkeitsbericht für 2008/09 bereits 542. Die bislang abgeschlossenen Fälle mit einer Schadenssumme von 13,5 Millionen Euro brachten der Kasse bereits Rückzahlungen in Höhe von 6 Millionen Euro ein. Im jüngsten Berichtszeitraum prüften Experten der AOK Bayern insgesamt 4.737 Einzelfälle.

Daneben wurde durch rund 76.500 Abrechnungsprüfungen auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit sowie Anspruchsprüfungen bei Mitgliedschaftsbeendigungen im Berichtszeitraum 2008/09 eine Schadenssumme von 15,1 Millionen Euro ermittelt. Hier konnte sich die Kasse 10,2 Millionen Euro zurückholen.

Weitere Entlastungen realisierte die Krankenkasse im Rahmen der Rechnungsprüfung. Die sachlich-rechnerischen Berichtigungen ergaben 2008/09 die Summe von über 261 Millionen Euro. Der Prüfung unterlagen unter anderem rund 58 Millionen Arzneimittelverordnungen, 60 Millionen Fälle der ärztlichen Behandlung, 2,2 Millionen Krankenhausrechnungen sowie zehn Millionen Verordnungen im Bereich der Heilmittel (z.B. Massagen) und Hilfsmittel (z.B. Rollstühle).


Kirsten Sucker-Sket