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Großhandels-Spanne
Phagro fordert Fixzuschläge plus 3,26 Prozent
Eigentlich wollte der Großhandel die Zahlen geheim halten, jetzt liegen sie auf dem Tisch: Der Arzneimittelgroßhandel möchte künftig an jeder Packung 3,26 Prozent plus einem
Das Phagro-Modell sieht mit dem Packungswert steigende Festzuschläge vor. Der Fixzuschlag soll nicht als Rabatt an die Apotheken weitergegeben werden können. Frei verfügen kann der Großhandel jedoch über den geforderten Aufschlag in Höhe von 3,26 Prozent auf den Preis je Packung.
Folgende Staffelung der Fixzuschläge möchte der Phagro mit dem Bundesgesundheitsministerium vereinbaren: Die Mindestpauschale von 35 Cent soll für Arzneimittel bis zu einem Herstellerabgabepreis von 9,81 Euro gelten. Für Präparate bis zu 50 Euro fordert Phagro 70 Cent. Für Arzneimittel über 50 Euro wollen die Großhändler 2,50 Euro berechnen.
Sondertarife fordert der Branchenverband wegen des höheren Aufwandes für Betäubungsmittel, für Kühlkettenarzneien und für Kühlware. Für Betäubungsmittel soll ein Festzuschlag von 5 Euro eingeführt werden, für Kühlkettenartikel soll er vier Euro betragen und für Kühlware bei drei Euro liegen.
Die Festzuschläge sollen die Fixkosten der Großhändler für Vorratshaltung und Vertrieb der Arzneimittel decken. Auf Basis der Zahlen des Jahres 2009 hat der Phagro den dafür erforderlichen Fixzuschlag auf durchschnittlich 85 Cent je Packung berechnet. Um „Rosinenpickerei“ zu vermeiden, hat der Branchenverband Phagro für seinen Vorschlag jedoch ein Sechs-Stufenmodell gewählt.
Laut Phagro addieren sich die Festzuschläge bei rund 700 Millionen abgegebenen Packungen auf einen Gesamtbetrag von rund 560 Millionen Euro. Das entspricht etwa der Hälfte der Großhandelsspanne. Daraus errechnet sich bei kostenneutraler Umstellung ein prozentualer Zuschlag von 3,26 Prozent, der wie bisher bei 72 Euro gekappt werden soll.
Die Industrie soll per Gesetz verpflichtet werden, den Fixzuschlag bei der Direktbelieferung von Apotheken zu erheben. Damit sollen versteckte Rabatte der Industrie an die Apotheken ausgeschlossen werden.
Ob das Bundesgesundheitsministerium dem Phagro-Vorschlag folgt, ist unklar. Das Ergebnis steht im Zusammenhang mit der Debatte über die angeblichen Großhandelsrabatte an die Apotheken. Phagro hat dem Bundesgesundheitsministerium anhand der Zahlen des Jahres 2009 vorgerechnet, dass es bei rezeptpflichtigen Arzneien Rabatte nur in „äußerst geringen Umfang“ gibt. Der Großteil der Rabatte wird laut Phagro im nichtrezeptpflichtigen Wettbewerbsbereich gewährt. Diese Rabattierung gehe die gesetzlichen Krankenkassen aber nicht an, argumentierte der Branchenverband gegenüber Minister Rösler. Das Ministerium prüft nun die Phagro-Zahlen und will noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli einen eigenen Gesetzesvorschlag zur Großhandelsspanne vorlegen.
Berlin - 25.05.2010, 11:08 Uhr