Neuordnung des Arzneimittelmarktes

GKV-Spitzenverband lehnt Pick-up-Verbot ab

Berlin - 10.06.2010, 14:48 Uhr


Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen das geplante Verbot der Pick-up-Stellen für Arzneimittel ab: „Für ein Verbot von Pick-up-Stellen wird keine Notwendigkeit gesehen“, heißt es in der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zur heutigen Fachanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).

Neue Vertriebswege eröffneten den Versicherten die Chance zu mehr Flexibilität und förderten den Wettbewerb, heißt es zur Begründung weiter. Für ein Pick-up-Verbot fehle die Notwendigkeit, „soweit für alle Vertriebswege die Sicherheit der Versorgung gesetzlich gewährleistet wird“. Der GKV-Spitzenverband schlägt in seiner insgesamt 45-seitigen Stellungnahme vor, die entsprechenden Gesetzespassagen ersatzlos zu streichen.

Von der Einführung von Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern neuer Arzneimittel erwartet der GKV-Spitzenverband kurzfristig einen Preisschub bei der Arzneimittelversorgung. Die Rahmenbedingungen ließen nicht erwarten, dass „pharmazeutische Unternehmer vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Inverkehrbringen eines Arzneimittels zu einer Einigung über den Erstattungsbetrag bereit sind“, schreibt der GKV-Spitzenverband an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). Die vorausschauende Berücksichtigung eines von der Schiedsstelle später festzusetzenden Rabattes werden „die Abgabepreise und damit die Arzneimittelausgaben im Markteinführungsjahr im Vergleich zu heute steigen“ lassen.

Die Kosten-Nutzen-Bewertung erst im Anschluss eines Schiedsspruches komme „eindeutig zu spät“, so der GKV-Spitzenverband. Er drängt auf kürzere Fristen: „Dringend erforderlich ist daher eine verpflichtende schnelle Kosten-Nutzenbewertung. „Sonst erfolge die Preisfestsetzung erst so spät, dass „die entscheidende Erlösphase für die meisten Arzneimittel abgeschlossen sein dürfte“.

Auf grundsätzliche Ablehnung stößt beim GKV-Spitzenverband die vorgesehene Anwendung des Kartellrechts auf gesetzliche Krankenkassen. Dieser Schritt sei in seinen Konsequenzen so weitreichend, dass eine gesonderte Gesetzgebung erforderlich sei. Eine solche Umstellung der Rechtlage bedürfe einer „sorgfältigen Prüfung“.Es bestehe die große Gefahr, dass die Auswirkungen auf die Versorgung der Versicherten „nicht ausreichend berücksichtigt werden“. Gegen die Anwendung des Kartellverbotes bestehen beim GKV-Spitzenverband daher „erhebliche rechtliche Bedenken“.

Grundsätzlich begrüßt der GKV-Spitzenverband die Absicht der Regierungskoalition, dass das „Preismonopol der pharmazeutischen Unternehmer mittelfristig gebrochen werden soll“. Eine Reihe von Detailvorschriften ließen jedoch Zweifel aufkommen, Preise und Verordnungen von Arzneimitteln wirtschaftlich und kosteneffizient zu gestalten, lautet das kritische Fazit des GKV-Spitzenverbandes.


Lothar Klein