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Pick-up-Verbot
Justiz- und Innenministerium durchkreuzen Pläne
Das geplante Pick-up-Verbot trifft in der Ressortabstimmung auf Widerstand. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ heute berichtet, heißt in Stellungnahmen des Innen- (CDU) und Justizministeriums (FDP) zum Gesetzentwurf, ein solches Verbot sei verfassungswidrig.
Im Referentenentwurf wird das Verbot der Arzneimittel-Bestell- und Abholstellen damit begründet, dass anderenfalls die Sicherheit der Arzneimittelversorgung gefährdet und die Bedeutung des Arzneimittels als Ware besonderer Art nicht ausreichend berücksichtigt sei.
Dass insbesondere das Justizministerium Zweifel an dem Verbot hegt, ist kein Geheimnis. Schon zu Zeiten der Großen Koalition hörte man immer wieder, dass eine solche Regelung verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar sei. Nun hat sich offenbar auch das Innenministerium dieser Auffassung angeschlossen.
Von der Änderung profitierten nur die Apotheker, schreibt das Innenministerium laut „FAZ": „Eine Einsparung von Arzneimittelkosten ist hiernicht erkennbar, ganz im Gegenteil“. Auch das Argument, dass eine sichere Versorgung gefährdet sei, erscheine „zweifelhaft“. Nach der Stellungnahme des Justizministeriums seien ebenfalls „keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneien zu beschränken". Eine weitere Prüfung sei „mangels hinreichend plausibler Gründe“ nicht notwendig. Die vom Bundesverwaltungsgericht geäußerten Zweifel, wonach ein Pick-up-Verbot gegen die vom Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit verstoße, bestünden fort.
Berlin - 23.06.2010, 09:23 Uhr