Die neue Apothekenbetriebsordnung

Strengere Anforderungen an Rezeptur-Arbeitsplatz

Stuttgart - 29.06.2010, 15:51 Uhr


Möglicherweise stehen vielen Apotheken beträchtliche Umbaumaßnahmen bevor: Nach dem vorläufigen Entwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung

Der vorläufige ApBetrO-Entwurf führt in § 4 ausdrücklich die Räume auf, aus denen eine Apotheke mindestens bestehen muss; im Gegensatz zur früheren Formulierung wird nun auch ein Rezeptur-Arbeitsplatz genannt. Demnach ist der Rezepturarbeitsplatz ausschließlich für die Herstellung keimarmer Darreichungsformen vorzusehen, andere Tätigkeiten dürfen hier nicht durchgeführt werden. Auch die bauliche Anforderung wird festgelegt: So ist der Arbeitsplatz allseitig raumhoch von anderen Bereichen der Apotheke abzutrennen, seine Wände und Oberflächen müssen leicht zu reinigen sein, damit das umgebungsbedingte Kontaminationsrisiko für Material und Produkte minimal ist. Außerdem sollen, soweit möglich, geschlossene Systeme für die Herstellung von Salben, Cremes, Gelen und Lösungen eingesetzt werden.

Die  Begründung des vorläufigen Entwurfs bezeichnet die spezifizierten Anforderungen an den Rezeptur-Arbeitsplatz als „sachgerecht, um auch im Einzelfall qualitativ hochwertige Arzneimittel für die Patientinnen oder Patienten herzustellen“. Der Entwurf spricht in der Begründung auch  mögliche Umbauerfordernisse bei bestehenden Arbeitsplätzen an: die nun geforderte raumhohe Abtrennung. Die Nachrüstung des Arbeitsplatzes muss spätestens bis zum 31. Dezember 2011 erfolgen.


DAZ.online