Missbrauch von Pseudoephedrin

Rhinopront® Kombi und Reactine® Duo bald verschreibungspflichtig?

Stuttgart - 09.07.2010, 08:46 Uhr


Das Sympathomimetikum Pseudoephedrin ist bislang nicht verschreibungspflichtig. Da es zunehmend missbräuchlich zur Herstellung des Betäubungsmittels Metamphetamin eingesetzt wird,

Schon im April 2009 hatte die Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle ZKA / BKA (GÜS) beim Bundeskriminalamt (BKA) darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Verwendung ephedrin- und pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel zur illegalen Herstellung von Metamphetamin auch in Deutschland zunehmend ein Problem darstellt. Nachdem in der Tschechischen Republik seit dem 1. Januar 2009 der Erwerb pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel auf 24 Tabletten pro Person und Woche begrenzt worden war, verzeichnete man eine ungewöhnlich hohe Nachfrage aus Tschechien nach Reactine® Duo und Rhinopront® Kombi in deutschen Apotheken, hauptsächlich in Bayern und Sachsen.

Diese Präparate wären auch von der Unterstellung unter die Verschreibungspflicht betroffen, wenn der Gesetzgeber der Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht folgt. In den derzeitigen Packungsgrößen überschreiten sie die vorgesehene Höchstmenge von  720 mg Pseudoephedrin: Rhinopront® Kombi enthält 20 Tabletten mit je 60 mg Pseudoephedrin, Reactine Duo 14 und 28 Tabletten mit je 120 mg Pseudoephedrin. Aspirin® Complex mit nur 30 mg Pseudoephedrin pro Beutel wäre danach auch in Packungsgrößen von 20 Stück weiter rezeptfrei erhältlich.

Die Empfehlung muss vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung umgesetzt werden. Die Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens zum 1. Januar 2011 zu rechnen.


Dr. Doris Uhl