Apotheken-Vergütung

BAK widerspricht Monopolkommission

Berlin - 14.07.2010, 14:46 Uhr


Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat für die Ideen der Monopolkommission, die zu mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt führen sollen, nichts übrig. Insbesondere missfällt der Standesorganisation der Vorschlag für einen Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Die Monopolkommission will die Vergütungsregelungen der Apotheker fast gänzlich zur Disposition stellen. Eine Obergrenze – das könnten etwa die bekannten 8,10 Euro sein – sollte es den Regierungsberatern zufolge zwar geben, um einen Missbrauch, etwa in Notfällen, zu vermeiden. Aber die Apotheken sollten selbst entscheiden, wie viel sie ihren Kunden für ihre Beratungsleistung abverlangen. Die Folge wären uneinheitliche Arzneimittelpreise.

Was die Monopolkommission gut findet, erntet die Kritik der BAK-Präsidentin Erika Fink: „Nicht der Geldbeutel darf darüber entscheiden, ob jemand vor der Einnahme eines rezeptpflichtigen Medikaments vom Apotheker umfassend informiert wird oder nicht.“ Patienten entschieden heute selbst darüber, in welcher Apotheke sie ihre Rezepte einlösen. Für viele ältere, chronisch kranke und multimorbide Patienten sei der Service-, Leistungs- und Qualitätswettbewerb der Apotheken innerhalb der gesetzlichen Grenzen von großer Bedeutung. Dieser Wettbewerb der Apotheken untereinander werde von der Monopolkommission erheblich unterschätzt, sagte Fink. Sie betonte zudem, dass Medikamente ein beratungsbedürftiges Gut seien. „Die Monopolkommission vergisst, dass Preiswettbewerb auch zum unsachgemäßen Mehrkonsum führen kann – das wollen Apotheker als Heilberufler verhindern. Es kann auch nicht im Interesse der Patienten sein“, so die BAK-Präsidentin.

Die BAK wies darauf hin, dass die Apotheken einen gesetzlich geregelten Versorgungsauftrag erfüllen. Sie erhalten für ihre Leistungen nur 2,6 Prozent der GKV-Ausgaben.


Kirsten Sucker-Sket