Azo-Lebensmittelfarbstoffe und ADHS

So bunt und lebhaft

14.07.2010, 10:41 Uhr


Die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen Azo-Lebensmittelfarbstoffen und dem Auftreten von ADHS besteht, wird bereits seit Langem diskutiert. Ein Teil dieser Farben zählt zu den Azo-Lebensmittelfarbstoffen. Ab dem 20. Juli 2010 besteht für sechs dieser Farbstoffe eine entsprechende zusätzliche Deklarationspflicht.

Azo-Farbstoffe gehören mit über 2000 organischen Verbindungen zur größten Gruppe der Farbstoffe. Sie werden vorwiegend zur Färbung von Fetten, Holz und Papier angewandt, einige Sorten werden auch in der Lebensmittelindustrie und zum Färben von Kosmetikartikeln, Medikamenten und Textilien eingesetzt.

Viele Azo-Farbstoffe werden im Körper durch Enzyme in ihre Ausgangsverbindungen aufgespalten, diese gelten als stark krebserregend und stehen außerdem unter dem Verdacht Aller­gien und Pseudoallergien auszulösen, sowie hyperaktives Verhalten zu verursachen. Letzterer Zusammenhang wird bereits seit  Längerem in Studien untersucht. So hatte die European Food Safety Authority (EFSA) im Jahr 2008 den Auftrag, eine Studie von McCann et al. über die Auswirkungen von zugelassenen Lebensmittelfarbstoffen auf das Auftreten von Hyperaktivität bei Drei- und Acht- bis Neunjährigen zu bewerten. Die EFSA kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Studie keine klare Zuordnung zwischen bestimmten Farbstoffen und dem Auftreten von Hyperaktivitätssymptomen festzustellen ist. Dennoch gäbe es, so die Zusammenfassung der EFSA, statistisch signifikante, wenn auch nur kleine Effekte bezüglich der Aktivität und Aufmerksamkeit in der untersuchten Studiengruppe.

Auf Grundlage dieser Bewertung hat, auch im Sinne des allgemeinen Verbraucherschutzes, das Europäische Parlament eine neue Deklarationspflicht beschlossen. Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten, folgenden Warnhinweis tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“

Den ausführlichen Artikel zu Azo-Lebensmittelfarbstoffen und ADHS lesen Sie in DAZ 28/2010, S. 71-73.

 


Dr. Beatrice Rall


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