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Embryonenschutzgesetz
Streit um Präimplantationsdiagnostik
Die Präimplantationsdiagnostik bei Risikogruppen ist auch in Deutschland rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. So hat der Bundesgerichtshof am 6. Juli 2010 entschieden. Die Reaktionen
Prof. Dr. Theo Dingermann und Dr. Ilse Zündorf vom Institut für Pharmazeutische Biologie der Universität Frankfurt haben für die aktuelle Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung die Hintergründe aufgearbeitet, die zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs geführt haben. Und weil man die Diskussion nur beurteilen kann, wenn man die medizinisch analytischen Verfahren versteht, stellen sie diese ausführlich vor.
Dingermann und Zündorf begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs.„ Gott sei Dank, kann man nur sagen, wenn man die Nöte und Ängste von Paaren zu verstehen glaubt, deren Erbdefekte sehr konkrete Vorstellungen vermitteln. Wer soll verstehen, dass eine indizierte Pränataldiagnostik als strafbar, eine indizierte Abtreibung hingegen als straffrei eingestuft wird? Und warum sollte man sich generell so bedingungslos fatalistisch verhalten, wenn es um ungeborenes Leben geht?“, so Dingermann und Zündorf in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung.
Den ausführlichen Hintergrundartikel finden Sie in DAZ 28/2010, S. 60 - 65
Stuttgart - 14.07.2010, 09:26 Uhr