Drogenabhängigkeit

Diamorphin: Voraussichtlich ab Herbst 2010 GKV-Regelleistung

Berlin - 20.07.2010, 11:36 Uhr


Anlässlich des Nationalen Gedenktages für verstorbene Drogenabhängige am 21. Juli hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), darauf

1.331 Menschen kamen im vergangenen Jahr durch den Konsum illegaler Drogen ums Leben. Dies waren zwar 8 Prozent weniger als im Vorjahr (1.449), aber dennoch zu viele. "Auch wenn wir nicht jeden Todesfall verhindern können, müssen wir alles tun, um Drogenabhängige mit effektiven Hilfs- und Behandlungsangeboten zu erreichen", erklärte Dyckmans. Insbesondere Maßnahmen zur Überlebenshilfe und Schadensreduzierung, wie Drogenkonsumräume, Kontaktläden und der Spritzentausch zur Vermeidung von HIV- und Hepatitis-C-Infektionen leisteten hier einen wichtigen Beitrag und retteten Menschenleben.

Als wichtiges Behandlungsangebot für Schwerstopiatabhängige nannte die Drogenbeauftragte zudem die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin. Deren Überführung in die GKV-Regelversorgung stehe kurz vor dem Abschluss: Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat bereits einen Beschluss zur Aufnahme von Leistungen der diamorphin-gestützten Behandlung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gefasst. Bei bestehenden Einrichtungen, die bereits zur Diamorphinabgabe berechtigt sind, empfiehlt der Bewertungsausschuss den kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und den Landesverbänden der Krankenkassen bereits vor Inkrafttreten des Beschlusses eine Abrechenbarkeit zu ermöglichen. Inkraft tritt der Beschluss erst, wenn das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände gegen ihn erhebt. Dyckmans erklärte, das Ministerium werde den Beschluss zeitnah prüfen, sobald er ihm zur Prüfung vorgelegt werde. Nach Abschluss des Verfahrens – voraussichtlich im Herbst 2010 – werde die diamorphingestützte Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sein.


Kirsten Sucker-Sket