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Bundesverfassungsgericht
Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß
Das strikte Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde gegen
In Bayern gilt seit dem 1. August die bundesweit strengste Regelung zum Schutz von Nichtrauchern. Die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurden dabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten.
Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen diese Verschärfung geklagt: Eine Raucherin; eine Gastwirtin, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumen erzielt; sowie die Betreiberin eines „Pilslokals“, die geltend gemacht hatte, es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher.
Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, „so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen“, heißt es in dem Beschluss. Solche Ausnahmen seien „praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen“.
Ein striktes Rauchverbot sei auch nicht unverhältnismäßig, selbst wenn es in Bayern inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten geben sollte. Schließlich sei es „von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt“.
Karlsruhe - 04.08.2010, 12:42 Uhr