Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrag

DAV und ZHP-Online schließen Rahmenvertrag

Berlin - 20.08.2010, 16:06 Uhr


Apotheken, die Mitglied im DAV und dem Hilfsmittelversorgungsvertrag der Barmer GEK beigetreten sind, können ihre elektronischen Kostenvoranschläge

Die Online-Plattform organisiert die genehmigungspflichtigen Hilfsmittelversorgungsprozesse der Barmer GEK. Der nun abgeschlossene Rahmenvertrag umfasst die technischen Grundlagen für die Versorgung der Versicherten dieser Krankenkasse mit Hilfsmitteln. Damit sei es den Apotheken möglich, die Hilfsmittelversorgung mit der Barmer GEK online, papierlos und in Echtzeit abzuwickeln, so das Unternehmen. Durch den medienbruchfreien Datenfluss sollen Mehrfachbearbeitungen, Fehlerquellen und zeitliche Verzögerungen entfallen. Arbeitsschritte wie Dokumentation, Schriftverkehr, Datenübertragung, Controlling und Kundeninformation erfolgen automatisch. Für die Übermittlung der eKV zwischen Apotheken und Krankenkasse stehen den Apothekern verschiedene Zugangswege zur Verfügung: Elektronischer Kostenvoranschlag und Versorgung können direkt über ZHP-Online abgewickelt werden. Alternativ stellt die HMM Deutschland den Anbietern von Apotheken-Software über den X3-Standard eine Schnittstelle zur Verfügung, damit diese unmittelbar aus ihrer Branchenlösung den eKV bedienen können.

Wie das Unternehmen mitteilte, registrieren sich die Apotheker für die Anbindung an ZHP-Online X3 unter www.zhp-online.de/registrierung und senden ihre Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag an HMM Deutschland.


Kirsten Sucker-Sket


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