Wahlgesetz in Schleswig-Holstein

Neuwahl im Norden bis September 2012

Schleswig - 30.08.2010, 13:05 Uhr


In Schleswig-Holstein müssen bis spätestens am 30. September 2012 Neuwahlen stattfinden. Dies bestimmte das Landesverfassungsgericht am Montag in einer mit großer Spannung erwarteten Entscheidung. Die derzeitige Mehrheit der CDU-FDP-Koalition im Landtag mit nur einer Stimme tastete das Gericht nicht an.

Hintergrund der Entscheidung waren Wahlprüfungsbeschwerden und eine Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen der Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) gegen das Wahlgesetz und die Auslegung des Gesetzes nach der Wahl durch die Landeswahlleiterin. Dabei geht es um die Deckelung der Ausgleichsmandate für kleine Parteien, die der Kompensation von Überhangmandaten der großen Parteien dienen. Diese Regelungen hatten nach der vorigen Wahl große Bedeutung erlangt, weil die CDU elf Überhangmandate erzielte, von denen drei nicht ausgeglichen wurden. Daraufhin hatten die CDU und die FDP eine Mehrheit im Landtag erhalten, obwohl sie weniger Zweitstimmen als die übrigen Parteien zusammen erzielten.

Über die möglichen Folgen der heutigen Entscheidung war zuvor viel spekuliert worden. Das Gericht entschied sich nun gegen eine sofortige Konsequenz. Doch die Legislaturperiode wurde erheblich verkürzt. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen.


Dr. Thomas Müller-Bohn