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Verbot von Pick-up-Stellen für Arzneimittel
Rechtliche Probleme noch nicht ausgeräumt
Die Umsetzung des von der Regierungskoalition zugesagten Pick-up-Verbotes bereitet nach Informationen von DAZ.online größere rechtliche Schwierigkeiten. Bis jetzt haben die Gesundheitspolitiker von Union und FDP noch keine verfassungsfeste Formulierung entwickelt.
Damit setzte sich die FDP-Politikerin von Aussagen des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn ab. Im DAZ-TV-Interview hatte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Zusage der Regierungskoalition bekräftigt, mit einem weitgehenden Verbot von Pick-up-Stellen den ausufernden Handel mit Arzneimitteln in die Schranken zu weisen: „Das Versprechen gilt. Wir wollen eine verfassungsmäßig saubere Lösung haben. Wir wollen, wenn es eben möglich ist, das Pick-up-Verbot umsetzen, weil wir es für falsch halten, wenn es Arzneimittel bei Schlecker gibt“, sagte Spahn im DAZ-TV-Interview. Die Koalition scheitere lieber vor dem Verfassungsgericht, als dass sie sich sagen lassen müsse, „wir hätten es nicht probiert“.
Berlin - 06.09.2010, 11:02 Uhr