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Gemeinsamer Senat hat das letzte Wort
BGH: Auch ausländische Versandapotheken unterliegen der AMPreisV
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof will die lange umstrittene Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für ausländische Versandapotheken gilt, positiv beantworten. Allerdings steht dem eine Entscheidung des Bundessozialgerichts entgegen - nun muss der Gemeinsame Senat entscheiden.
Nun wird man abermals auf eine Entscheidung warten. Der BGH wird die Frage nun dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorlegen. Dieses Gremium kommt zum Einsatz, wenn einer der obersten Gerichtshöfe von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes abweichen will. Der Spruchkörper setzt sich aus den Präsidenten aller obersten Gerichtshöfe zusammen sowie den Vorsitzenden Richtern und jeweils einem weiteren Richter der an der einzelnen Sache beteiligten Senate.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 9. September 2010, Az.: I ZR 72/08
09.09.2010, 10:16 Uhr