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Gesundheitsausschuss Bundesrat
Schiedsspruch zum Kassenabschlag sofort umsetzen
Klagen gegen Entscheidungen der Schiedsstelle zum Kassenabschlag sollen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr besitzen. Das fordert der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in einer Empfehlung zum Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG).
In der Begründung verweist der Gesundheitsausschuss auf rechtliche Ungleichgewichte: „In der derzeitigen gesetzlichen Situation besteht zwischen Schiedssprüchen in der vertragsärztlichen Versorgung und Schiedssprüchen bei der Festsetzung des Kassenabschlags eine Ungleichbehandlung. Schiedssprüche in der vertragsärztlichen Versorgung werden sofort wirksam, während Klagen gegen Festsetzungen nach § 129 Absatz 7 SGB V eine aufschiebende Wirkung haben. Mit der Änderung wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben.“
Das Plenum der Länderkammer wird am 24. September über die Empfehlungen der Ausschüsse abstimmen. Erst dann ist klar, ob sich die Mehrheit der Länder der Sichtweise der Gesundheitsexperten anschließt. Völlig offen ist, ob sich die Koalitionsfraktionen im laufenden AMNOG-Gesetzgebungsverfahren diesem Vorschlag anschließen werden.
Sollte sich der Gesundheitsausschuss-Vorschlag durchsetzen, wären künftig Streitereien wie um die Anpassung des Abschlags im Jahr 2009 überflüssig. Lange mussten die Apotheker auf die Rückabwicklung der zu viel gezahlten Beträge warten. Die Schiedsstelle hatte Ende 2009 eine Absenkung des Zwangsrabatts von 2,30 Euro auf 1,75 Euro beschlossen. Die Klage des GKV-Spitzenverbandes dagegen hatte die Neubemessung verzögert. Erst in zweiter Instanz hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Anfang Mai die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Einen Termin im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin steht immer noch aus.
Berlin - 14.09.2010, 14:00 Uhr