Apo-Bank

Juristische Schritte gegen die eigenen Ex-Vorstände

Düsseldorf - 17.09.2010, 15:14 Uhr


Der Aufsichtsrat der Apo-Bank hat beschlossen, gegen weitere Mitglieder des ehemaligen Vorstands der Bank juristische Schritte einzuleiten, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf von strukturierten Wertpapieren im Jahr 2007 geltend zu machen.

Nach Günther Herion würden sich diese Maßnahmen nun auch auf die ehemaligen Vorstände Claus Harald Wilsing, Günter Preuß und Gerhard K. Girner sowie auf Werner Albert Schuster beziehen, der bisher noch dem Vorstand angehört. Deshalb sei zugleich beschlossen worden, Schuster als Vorstand abzuberufen und die Kündigung auszusprechen. Der Aufsichtsrat komme damit seiner Sorgfaltspflicht nach, die Interessen der Eigentümer zu wahren, heißt es in einer Pressemitteilung der Apo-Bank.

Bereits im vorigen Jahr hatte der Aufsichtsrat eine Anwaltskanzlei beauftragt, mögliche Verfehlungen der Vorstände zu prüfen. Im Juni 2010 hatte er mit Blick auf eine ablaufende Frist beschlossen, den ehemaligen Risikovorstand Günther Herion für den Schaden in Anspruch zu nehmen. Außerdem hatte die Vertreterversammlung der Bank im Juni auf Vorschlag des Aufsichtsrates die Entlastung der ehemaligen Vorstände Preuß, Girner, Herion und Schuster auf die nächste Vertreterversammlung verschoben. Hintergrund aller dieser Maßnahmen sind die Einbußen der Bank aufgrund ihres Portfolios mit strukturierten Wertpapieren. Die Apo-Bank hatte daraufhin im Jahr 2009 erstmals in ihrer Geschichte einen Jahresfehlbetrag ausgewiesen.


Dr. Thomas Müller-Bohn


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