Boni und Zugaben

"Kleiner Bonus" Pragreise

17.09.2010, 12:06 Uhr


Der Bundesgerichtshof hat am 9. September die Gewährung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel als Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung eingestuft. Unbeeindruckt hiervon wirbt eine deutsche Versandapotheke derzeit mit einer viertägigen Pragreise als Bonus für eine Bestellung ab 50 Euro.

"Sie bestellen Ihre Arzneimittel und sonstigen Artikel im Mindestbestellwert von 50,00 Euro und erhalten prompt eine 4-tägige Pragreise von uns geschenkt". Damit wirbt eine deutsche Versandapotheke derzeit bei ihren registrierten Nutzern. Die Aktion gilt laut Angebot für alle (aus Deutschland stammenden) online aufgegebenen Bestellungen bis zum 30. September - zwischen OTC-Arzneimitteln und der Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel wird nicht differenziert! Nach Aktionsende sollen alle Kunden, die die Bestellvoraussetzung erfüllt, ihre Bestellung bezahlt und eine E-Mail-Adresse angegeben haben, ihre Reisedokumente via E-Mail zugesandt bekommen. Die Versendung der Reiseunterlagen soll in der zweiten Oktoberwoche erfolgen. Die Reise gilt jeweils für zwei Personen und ist für einen vorgegebenen Reisetermin kostenfrei, drei weitere Terminvorschläge sind mit "geringen Saisonzuschlägen" buchbar. Enthalten im Bonus sind die Busreise von der gewählten Zustiegsstelle sowie drei Übernachtungen mit Frühstück in 3-Sterne-Hotels.

Ein nettes Angebot, das sich allerdings nur schwer mit dem Begriff "seriöse Arzneimittelversorgung" vereinbaren lässt und in dieser Form nicht nur aus moralischen, sondern auch knallharten rechtlichen Gründen eigentlich nicht mehr zu entdecken sein sollte.


DAZ.online