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Grippe-Schutzimpfung
G-BA weitet Impf-Anspruch aus
Auch Schwangere und Patienten mit respiratorischen Einschränkungen können sich künftig auf GKV-Kosten gegen die saisonale Grippe impfen lassen. Eine entsprechende Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Der Beschluss ermöglicht grundsätzlich allen schwangeren Frauen die Impfung gegen die saisonale Influenza zu Lasten der GKV. Zudem können künftig nicht nur Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die an einer Multiplen Sklerose mit Schüben leiden, die durch Infektionen ausgelöst werden, eine Grippeschutzimpfung erhalten. Auch Patientinnen und Patienten mit anderen vergleichbar schweren chronischen neurologischen Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, haben Anspruch auf die Impfung gegen Grippe.
Die frühzeitige Beschlussfassung zur Umsetzung der STIKO-Empfehlungen in diesem Punkt ermögliche insbesondere Schwangeren eine zeitgerechte Versorgung mit den neuen saisonalen Grippeimpfstoffen, hieß es beim G-BA. Die Impfstoffe schützen auch vor der sogenannten Schweinegrippe.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten dann nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 16. September 2010 in Kraft.
Berlin - 20.09.2010, 10:04 Uhr