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AMNOG-Entwurf enthält Pick-up-Verbot
Ende Juni 2010 legte das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) vor. In diesem Referentenentwurf ist für das Thema „Pick-up-Stellen“ der Artikel 6 relevant, der den § 11a Apothekengesetz ändert und den Arzneimittelversandhandel auf die Direktzustellung beschränkt. Im „Besonderen Teil“ finden Sie die ausführliche Begründung für das Pick-up-Verbot ().
30.09.2010, 09:11 Uhr