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Gerichtsurteile I: Bundesverwaltungsgericht 2008
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied mit Urteil vom 13. März 2008, dass eine Versandhandelsapotheke dem Endverbraucher die bestellten Medikamente nicht notwendigerweise an seine Adresse zustellen muss.
Sie darf die Medikamente auch an eine „Abholstation“ in einem Gewerbebetrieb senden, wo der Endverbraucher sie abholt. () Dies ist der aktuelle Stand der Rechtssprechung, der „Pick-up-Stellen“ erlaubt, aber früheren Gerichtsurteilen widerspricht.
30.09.2010, 09:40 Uhr