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Gerichtsurteile IV: Europäischer Gerichtshof 2003
Das im EG-Vertrag verankerte Gebot, die nationalen Märkte den anderen EG-Mitgliedstaaten zu öffnen und Handelshemmnisse abzubauen, stößt dort an seine Grenzen, wo lebenswichtige Güter gefährdet sind. Das betrifft auch die Arzneimittelsicherheit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in seinem Urteil vom 11. Dezember 2003 klar, es mit dem EG-Recht vereinbar ist, wenn ein EG-Mitgliedstaat den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbietet. Nur ein absolutes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln wäre nicht rechtens. Dieses Urteil würde es auch heute noch ermöglichen, in Deutschland den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten ().
30.09.2010, 09:37 Uhr