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Rechtliche Grundlagen I: AMG und ApoG
Das Arzneimittelgesetz (AMG) bestimmt in § 43, dass apothekenpflichtige Arzneimittel nicht ohne behördliche Erlaubnis durch den Versand an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen. § 73 erwähnt die Vorschriften für den Versand an den Endverbraucher und verweist auf das deutsche Apothekengesetz (ApoG). Dort finden sich die näheren Bestimmungen in § 11a ApoG. Die einschlägigen Ausschnitte aus beiden Gesetzen finden Sie (AMG_ApoG).
30.09.2010, 09:55 Uhr