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Pick-up-Verbot
Der zweitsicherste Weg
In den letzten Jahren wurde auf dem Deutschen Apothekertag stets gefordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten. 2010 ist der Ruf verhallt. „Wir leben in einer realen Welt“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf.
Während es für die Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich geforderte Maß keine politische Mehrheit gebe, finde sich niemand, der dessen Ausfransungen wolle, sagte Wolf. Vor allem in den Fraktionen des Bundestages ist man daher mit der ABDA der Auffassung, dass Pick-up-Stellen für Arzneimittel verboten werden müssen. Die Regierung ist dagegen der Meinung, das Verbot sei verfassungsrechtlich nicht durchsetzbbar. Und so kam es letztlich dazu, dass das im Koalitionsvertrag und den Eckpunkten zum Arzneimittelmarkt-Neuordungsgesetz (AMNOG) versprochene Pick-up-Verbot bislang keinen Eingang in den AMNOG-Entwurf gefunden hat.
Dass sich die ABDA nun für das Verbot der Pick-up-Stellen ausspricht, macht insofern etwas stutzig, als dass sie sich lange auf den Standpunkt gestellt hatte, es sei verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, das Problem gesondert vom Rx-Versandverbot anzugehen. Im vergangenen Jahr wurden die Töne allerdings schon etwas moderater. Man räumte ein, dass es Gutachten gebe, die aufzeigen, dass auch Pick-up-Stellen verboten werden können. Dies sei allerdings nur eine „Feststellung“ und „keine Position“ der ABDA, hieß es damals.
ABDA-Jurist Dr. Sebastian Schmitz erklärte heute allerdings, man habe immer nur gesagt, das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei der „sicherste Weg“, den Pick-up-Stellen beizukommen. Wenn dies jedoch nicht gehe, müsse man den „zweitsichersten Weg“ wählen: das Pick-up-Verbot.
München - 06.10.2010, 17:44 Uhr