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Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung
Erst mal beweisen
Das Konzept der Wirkstoffverordnung war Thema des Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung“ auf dem Deutschen Apothekertag. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann Magnus Freiherr von Stackelberg, fordert hier erst einmal einen Praxisversuch.
Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern ein Modell, bei dem der Arzt ausgehend von der Diagnose und Therapiefestlegung einen Wirkstoff auswählt, der Apotheker – im Rahmen eines Garantiepreismodells – das konkrete Fertigarzneimittel auswählt. Prof. Dr. Ulrich Laufs, Universitätsklinik des Saarlandes, Dr. Lothar Lieschke, KBV, Prof. Dr. Martin Schulz, ABDA, und Dr. Peter Froese, Apothekerverband Schleswig-Holstein, waren sich einig, dass dieses Modell dazu dient, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung deutlich zu verbessern und zugleich wirtschaftlich zu arbeiten. Sinn mache das Modell allerdings nur, wenn es flächendeckend eingeführt und von der GKV akzeptiert werde.
Hiergegen stellte sich der Vertreter des GKV-Spitzenverbands, Johann Magnus Freiherr von Stackelberg vehement. Die GKV lasse sich nicht zwingen, ein derartiges Modell zu bezahlen, bevor es nicht den Beweis angetreten habe, tatsächlich effektiv und wirtschaftlich zu sein. „Die GKV ist nicht dazu da, um Forschung zu bezahlen. Die GKV zahlt das, was wirtschaftlich und schon erforscht ist“, so von Stackelberg. Er forderte Apotheker und KBV dazu auf, ihr Modell zunächst in einem Praxisversuch zu testen. Ein solcher Versuch sei durch den Wettbewerb mit einzelnen Kassen möglich.
München - 08.10.2010, 12:14 Uhr