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Einigung zum AMNOG
Neue Großhandelsmargen zum 1. Januar 2012
Nach langen Diskussionen ist nun klar, wie bei Apotheken und Pharmagroßhandel 400 Millionen Euro gespart werden sollen. Ab dem kommenden Jahr wird der Apothekenrabatt auf 2,05 Euro festgesetzt. Die Neuregelung der Großhandelsspanne kommt erst zum 1. Januar 2012.
Der zuletzt durch Schiedsspruch festgelegte, aber noch im Rechtsstreit befindliche Apothekenrabatt von 1,75 Euro soll nunmehr gesetzlich auf 2,05 Euro erhöht werden. Hierdurch sollen die Apotheken einen zusätzlichen Einsparbeitrag von jährlich ca. 200 Mio. Euro erbringen. Nach zwei Jahren, also 2013, kann der Apothekenabschlag vertraglich angepasst werden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wird der Großhandelszuschlag neu geregelt. Die Marge soll dann bei 70 Cent Euro pro Packung plus 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) – höchstens jedoch 37,80 Euro – liegen. Nur der prozentuale Zuschlag ist rabattfähig. Auch durch diese Umstellung sollen 200 Mio. Euro jährlich gespart werden.
Bis zur Neuregelung des Großhandelszuschlags sollen die Großhändler im Jahr 2011 für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 0,85 Prozent des ApU ohne Mehrwertsteuer den Krankenkassen erbringen. Auch hieraus ergibt sich für 2011 ein Einsparbetrag von 200 Mio. Euro.
Als Konsequenz der Umstellung der Großhandelszuschläge erfolgt auch die Umstellung der Festbeträge erst zum 1. Januar 2012. Damit hat der GKV-Spitzenverband Zeit gewonnen. Erst diese Woche war er seiner Verpflichtung nachgekommen, die neuberechneten Festbeträge zu veröffentlichen. Doch die basierten noch auf den alten Plänen der Koalition zur Großhandelsspanne und sind nunmehr hinfällig.
Berlin - 29.10.2010, 16:13 Uhr