Gesundheitsfonds ohne regionale Verwerfung

Kassen müssen 637 Millionen Euro zurückzahlen

Berlin - 18.11.2010, 10:37 Uhr


Die insbesondere von Bayern befürchteten negativen Umverteilungswirkungen durch die Einführung des Gesundheitsfonds sind nicht eingetroffen. Dies geht aus den jüngsten Berechnungen des Bundesversicherungsamts hervor.

Weil die 121,3 Millionen Euro deutlich geringer sind als die geschätzten und ausgezahlten monatlichen Abschlagszahlen, müssen die gesetzlichen Krankenkassen jetzt sogar 637,8 Millionen Euro zurückzahlen. Die Rückzahlungen werden für die Krankenkassen allerdings nicht umgehend zahlungswirksam, sondern können im Laufe des kommenden Jahres in zwölf monatlichen Teilbeträgen beglichen werden. Damit ist der Gesetzgeber den Wünschen der zur Rückzahlung verpflichteten Krankenkassen entgegengekommen.

Vor Einführung des Gesundheitsfonds war vereinbart worden, dass durch die neue Struktur kein Bundesland mit mehr als 100 Millionen Euro belastet werden darf. Nach der endgültigen Ermittlung der Belastungsbeträge schüttet der Gesundheitsfonds im Jahresausgleich 2009 Ausgleichsbeträge für Versicherte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein aus. „Alles in allem spiegelt das Ergebnis unsere Erwartungen aus dem vergangenen Herbst wider. Es zeigt sich, dass die regionalen Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds vor dessen Einführung nicht immer realistisch dargestellt worden sind“, erklärte hierzu der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner.

Bei der Einführung des Gesundheitsfonds hatte insbesondere Bayern auf der Konvergenzklausel bestanden und dies in einem politischen Streit mit der Bundesregierung durchgesetzt. Aber anders als vermutet müssen Bayerns Krankenkassen jetzt zurückzahlen, weil sie 3,4 Millionen Euro zu viel aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Krankenkassen mit Versicherten in Baden-Württemberg erhielten hingegen 142,7 Millionen Euro weniger. Dies hat zur Konsequenz, Krankenkassen mit Versicherten in Baden-Württemberg zusätzlich 42,7 Millionen Euro zufließen.

Insgesamt hat der gesonderte Belastungsausgleich, der sich aus den Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds speist, ein Volumen in Höhe von 121,3 Millionen Euro. Damit liegen die endgültigen Ausgleichssummen unter den Beträgen, die die Krankenkassen seit Januar 2009 als monatliche Abschlagszahlungen erhalten haben.


Lothar Klein