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Petition
Verkaufsverbot für Heilpflanzen – eine Ente
In Kreisen von Phytopharmakaliebhabern und Anhängern der natürlichen Kräuter-Medizin sorgte eine Art Mail-Rundbrief für Aufregung: Die EU will den Handel mit Heilpflanzen einschränken, war dort zu lesen. Ab 1. April 2011
Geht man auf die entsprechende Seite der Petitionen des Deutschen Bundestags, findet sich in der Tat die Petition „Arzneimittelwesen - Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen vom 20.09.2010“. Der Petitionstext lautet: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift.“ Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) werde der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt, heißt es dort weiter.
Alles eine Ente, so Fachleute auf Nachfrage. Ein Verkaufsverbot für Heilpflanzen tritt am 1. April des kommenden Jahres mitnichten in Kraft. Die von den Petenten kritisierte Richtlinie 2004/24/EG wurde bereits 2004 verabschiedet und gilt bereits seit 2005 in Deutschland. Die Richtlinie befasst sich mit pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erleichtert im Prinzip die Einführung pflanzlicher Arzneimittel (insbesondere bei pflanzlichen Arzneimitteln mit langer Tradition) und hat u. a. zum Ziel, die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Verfahren und Bestimmungen zum Inverkehrbringen von pflanzlichen Arzneimitteln zu vereinfachen. Die Richtlinie schlägt vor, ein spezielles vereinfachtes Registrierungsverfahren für bestimmte traditionelle Arzneimitteln zu schaffen. Es sollte außerdem die Möglichkeit gegeben sein, so heißt es in der Richtlinie, eine Gemeinschaftsliste pflanzlicher Stoffe zu erstellen, die bestimmte Kriterien erfüllen und daher als nicht schädlich gelten.
Berlin - 23.11.2010, 16:17 Uhr