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Neue Behandlungsmethoden
Warnung vor gefährlicher Stammzell-Therapie
Nach einem Todesfall und weiteren schweren Zwischenfällen nach Stammzell-Transplantationen beim XCell-Center in Düsseldorf halten die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und
Mitte Oktober 2010 enthüllte die "Wirtschaftswoche", dass am 12. August ein Kleinkind durch das private Therapiezentrum XCell-Center in Düsseldorf behandelt und anschließend an einer Gehirnblutung verstorben war. Dem eineinhalbjährigen Jungen aus Italien waren adulte Stammzellen aus dem eigenen Beckenknochen in das Gehirn transplantiert worden. Diese Methode bietet das Unternehmen mit Geschäftssitz in den Niederlanden zur Behandlung verschiedener Krankheiten des ZNS für mehrere tausend Euro an. In den Niederlanden ist der Eingriff nicht erlaubt, daher war die Firma nach Deutschland umgesiedelt, wo derartige Eingriffe möglich sind.
Bereits im Juni 2009 warnten die DGN und die DPG gemeinsam vor den Behandlungsmethoden des XCell-Centers, nachdem vom diesem Institut behandelte Patienten bei Neurologen vorstellig geworden waren. Denn für die vom XCell-Center angebotene Behandlungsform fehlt – gemäß übereinstimmender Stellungnahmen mehrerer Fachgesellschaften – der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit. Das Verfahren ist potenziell mit gefährlichen Nebenwirkungen verbunden. Neben dem Risiko einer Gehirnblutung durch einen neurochirurgischen Eingriff ist beispielsweise auch bekannt, dass injizierte Stammzellen Tumore erzeugen können. Weltweit sind Stammzellen für medizinische Zwecke ein großes Forschungsgebiet, aber es gibt dafür noch keine zugelassenen Therapieformen.
Da im Fall des XCell-Centers keine wissenschaftliche Nutzenbewertung vorliegt, setzten sich 2009 die Fachgesellschaften DGN und DGP mit den zuständigen Behörden in Verbindung, forderten vom XCell-Center eine fachliche Stellungnahme und betrieben intensive Pressearbeit. Umso bedauerlicher sei es, dass die Behandlungen durch das XCell-Center nicht verhindert werden konnten, bevor es zu einem Todesfall und weiteren schweren Zwischenfällen kam, so die Fachgesellschaften. Das Unternehmen nutzte eine rechtliche Grauzone aus, denn neue Therapien müssen erst ab 2012 bei der Europäischen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Nach dem Todesfall stufte das Paul-Ehrlich-Institut die Anwendung als bedenklich im Sinne von § 5 Absatz 2 AMG ein. Dem Gesetz nach ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden. Erst nach Eingang dieses Gutachtens vom Paul-Ehrlich-Institut im Herbst 2010 hat die zuständige Behörde, die Bezirksregierung Köln, reagiert: Das XCell-Center unterlässt nach eigenen Angaben seither die umstrittene Therapie der Zellinjektion in das Gehirn. Es setzt aber weiterhin die Injektion von Stammzellen in das Blut und den Gehirnwasserraum fort – Verfahren für die ebenso der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aussteht. Die DGN und die DPG mahnen daher an, bei derart offensichtlichen Gefahren eines ungeprüften Therapieverfahrens im Sinne der Patienten früher einzuschreiten, beispielsweise durch ein Frühwarnsystem, das bis zur endgültigen Klärung zu einem vorläufigen Stopp der Therapie führt.
Quelle: Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Parkinson-Gesellschaft (DPG), 17. November 2010.
Berlin - 27.11.2010, 07:00 Uhr