Problematische Rezepturen

Apotheker muss für Rezeptur-Qualität geradestehen

15.12.2010, 10:47 Uhr


Die Verantwortung für die Qualität einer Rezeptur trägt allein der herstellende Apotheker und nicht, wie häufig fälschlicherweise angenommen wird, der Arzt. Das Motto „Wenn der Verordner das so haben will, dann machen wir das eben so“ kann

Das zeigt das Beispiel einer dermatologischen Rezeptur, die zu einer kaum erklärlichen Unverträglichkeit und als Folge zu einem Rechtsstreit mit dem verordnenden Arzt geführt hat. Apotheker Dr. Gerd Wolf nimmt diese Rezeptur in der DAZ-Serie "Rezepturprobleme erkennen und lösen" zum Anlass, auf die möglichen Folgen der Abgabe von Rezepturen hinzuweisen, die nicht nach den Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft hergestellt worden sind.

In der DAZ-Serie "Rezepturprobleme erkennen und lösen" sind bislang erschienen:

Folge 1: Rezepturprobleme erkennen und lösen – ein Handlungsvorschlag.
DAZ 2010; 150 (30) S. 3306 – 3313

Folge 2: Die Rezeptur muss plausibel sein.
DAZ 2010: 150 (34) S. 3814 – 3816

Folge 3: Kombinationen in Rezepturen hinterfragen.
DAZ 2010: 150 (38) S. 4212 -4216

Folge 4: Viele Inhaltsstoffe, viele Probleme.
DAZ 2010; 150 (42) S. 4760 - 4764

Folge 5:Mukositis-Mundspülung in optimierter Form
DAZ 2010; 150 (46) S. 5269 - 5272

Folge 6: Verantwortung für Rezepturen ist unteilbar
DAZ 2010; 150 (50) S. 5814 - 5817

 

Ausführliche Tabellen als Hilfsmittel für das Erkennen und Lösen von Rezepturproblemen finden Sie auf dieser Seite unter DAZ.plus/Dokumente.


Dr. Doris Uhl