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Packungsgrößenverordnung
Pro Generika beklagt Unsicherheiten zum 1.1.2011
Der Branchenverband Pro Generika beklagt die zum Jahreswechsel auftretenden Unsicherheiten bei der Kennzeichnung von Arzneimittelpackungen. Trotz der gesetzlichen Übergangsfristen bei der Änderung der Packungsgrößenverordnung herrsche bei den Herstellern Unklarheit.
Bis heute sei nicht abschließend rechtssicher geregelt, welche Packungen nach dem 1. Januar 2011 überhaupt noch zu Lasten der Krankenkassen verordnet und in Apotheken abgegeben werden dürfen, schreibt Pro Generika in einer Pressemitteilung. Vereinzelte Aussagen und Meinungen des Gesundheitsministeriums ersetzten keine klaren gesetzlichen Regelungen. Genauso unklar sei, ob die bestehenden Rabattverträge mit den alten Packungen weiterhin rechtlichen Bestand hätten. Hier brächten auch die vorhandenen Übergangsregelungen keine Klarheit.
Schon ab dem 1. Januar 2011 solle die neue Packungsgrößenverordnung in Kraft treten. Bis dahin und auch nicht bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.6.2011 sei aber kein Hersteller dazu in der Lage, seine Packungen an die neuen Regelungen anzupassen. Hinzu komme, dass die zur Zeit geltenden Messzahlen bis zum 1. März 2011 noch einmal überarbeitet würden. Das könne noch einmal erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Hersteller, die sich beeilten, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen, müssten dann eventuell erneut ihre Packungen verändern.
Pro Generika fordert den Bundesgesundheitsminister auf, rasch für eine Klarstellung zu sorgen: "Um zum Jahreswechsel ein völliges Chaos und Engpässe in der Versorgung zu vermeiden, ist schnelles Handeln des Bundesgesundheitsministeriums unbedingt erforderlich. Bislang ist davon nichts zu spüren", kritisiert der Branchenverband.
Berlin - 21.12.2010, 11:25 Uhr