Stellungnahme der Bundesregierung zur Monopolkommission

Kabinett: Pick-up-Stellen beobachten

Berlin - 23.12.2010, 12:28 Uhr


Die Bundesregierung befürwortet weiterhin ein Verbot von Pick-up-Stellen, sieht jedoch derzeit keine Möglichkeiten, dieses gesetzlich durchzusetzen.

Die Bundesregierung sei der Ansicht, dass es beim Versandhandel mit Arzneimitteln zu keinen Auswüchsen kommen darf, heißt es in der Stellungnahme. Ein Verbot von Pick-up-Stellen begegne aber „verfassungsrechtlichen Vorbehalten“.

Die von der Monopolkommission geforderte Deregulierung des Apothekenmarktes lehnt die Bundesregierung ab. Insbesondere hält die Bundesregierung an der bestehenden Regelung des einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel fest. „Im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschreibungspflichtige Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen und nicht direkt vom Endverbraucher finanziert“, heißt es in der Stellungnahme. Die Monopolkommission hatte einen „sanften“ Preiswettbewerb empfohlen.

Auf Ablehnung stößt bei der Bundesregierung zudem die Forderung der Monopolkommission, das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufzuheben und Kapitalgesellschaften als Apothekenbetreiber zu ermöglichen. Die Bundesregierung sieht die Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Apotheke sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken in Deutschland durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2009 bestätigt. Danach sei es aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung und ihrer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln Angelegenheit der Mitgliedstaaten, festzulegen, wie sie die Arzneimitteldistribution regeln. Diese Anforderungen erfüllten insbesondere die inhabergeführten Apotheken. Sie stellten die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher.

Keine Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, eine räumliche Integration von Apotheken in andere Geschäfte zu ermöglichen. Eine Umsetzung dieser Empfehlung der Monopolkommission würde eine weit reichende Änderung des für Apotheken geltenden Rechtsrahmens erfordern: „Hierfür besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Notwendigkeit.“


Lothar Klein